ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hochzeitsfotograf Ulm – Jermain Miller

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jermain Miller, Hochzeitsfotograf Ulm (nachfolgend „Fotograf“), und seinen Auftraggebern über fotografische Leistungen im Bereich Hochzeitsreportagen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Regelungen des individuell geschlossenen Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs geht der individuelle Vertrag diesen AGB vor.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch ausdrückliche Buchungsbestätigung durch den Fotografen.

(2) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Hochzeitstermin als verbindlich reserviert.

§3 Leistungsumfang und künstlerische Ausführung

(1) Art, Dauer und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.

(2) Der Fotograf arbeitet im dokumentarischen und künstlerischen Stil entsprechend seinem Portfolio. Die Bildgestaltung sowie die Auswahl der final ausgelieferten Bilder erfolgen nach eigenem Ermessen.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Motive, Bildkonstellationen, Perspektiven oder eine bestimmte Anzahl einzelner Personenaufnahmen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(4) Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Aufnahmen oder von Rohdateien (RAW-Dateien) besteht nicht.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin zu leisten.

(3) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Über die vereinbarte Begleitzeit hinausgehende Leistungen werden gemäß den im Vertrag festgelegten Stundensätzen berechnet.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf Zugang zu allen relevanten Programmpunkten und vereinbarten Locations erhält.

(2) Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Genehmigungen (z. B. durch Kirchen, Standesämter, Locations oder Veranstaltungsorte).

(3) Verzögerungen im Ablauf, kurzfristige Änderungen oder Einschränkungen durch Dritte begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Begleitzeit, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

§6 Wetter- und Lichtverhältnisse

(1) Der Fotograf übernimmt keine Garantie für bestimmte Licht- oder Wetterbedingungen.

(2) Witterungsbedingte oder örtliche Einschränkungen (z. B. Regen, Dunkelheit, extreme Sonneneinstrahlung, Blitzverbote oder bauliche Gegebenheiten) können Einfluss auf die Bildgestaltung nehmen und stellen keinen Mangel der Leistung dar.

§7 Nutzungsrechte

(1) Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellter Fotografien.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.

(3) Die private Nutzung umfasst insbesondere Speicherung, Vervielfältigung sowie Veröffentlichung im privaten Rahmen, insbesondere in sozialen Netzwerken.

(4) Jede kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an gewerblich tätige Dritte zur Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

§8 Eigenwerbung des Fotografen

(1) Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Fotografien zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Print- oder Online-Medien) zu verwenden, sofern im individuellen Vertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde.

(2) Die Veröffentlichung erfolgt respektvoll und dem Anlass angemessen.

(3) Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

§9 Ausfall und höhere Gewalt

(1) Kann der Fotograf aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall oder sonstiger unvorhersehbarer Umstand) die Leistung nicht erbringen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(2) Der Fotograf ist berechtigt, einen qualifizierten Ersatzfotografen zu stellen.

(3) Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.

(4) Weitere Regelungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.

§10 Haftung

(1) Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§11 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.